NEWS: Alkoholverbot in Stuttgart

Die stetig sinkenden Infektionszahlen lassen ab Donnerstag, den 26.05.2021, wieder weitreichende Öffnungen zu. So dürfen unter bestimmten Auflagen auch wieder Restaurants, Hotels sowie Kultur‐ und Freizeiteinrichtungen öffnen.

Zu beachten gilt allerdings, dass an verschiedenen öffentlichen Plätzen in Stuttgart das Alkoholverbot bestehen bleibt. Wir zeigen euch eine Übersicht, wo der Konsum und Ausschank von alkoholischen Getränken weiterhin verboten ist.

Das Verbot des Ausschanks und Konsums gilt in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an folgenden Orten:

  • Innenstadtbereich innerhalb des Cityrings*

  • Mittlerer und Unterer Schlossgarten

  • Wilhelmsplatz (Stuttgart-Mitte)

  • Feuersee (Anlage einschließlich der umgrenzenden Straßen Feuerseeplatz, Gutenbergstraße und Rotebühlstraße)

  • Weißenburgpark

  • Marienplatz

  • Erwin-Schoettle-Platz

  • Karlshöhe

  • Bismarckplatz

  • Berliner Platz einschließlich Bosch-Areal

  • Stadtgarten

  • Pariser Platz

  • Mailänder Platz

  • Höhenpark Killesberg

  • Parkanlage Villa Berg

  • Wilhelmsplatz (Stuttgart-Bad Cannstatt)

  • Bahnhofsvorplatz (Stuttgart-Bad Cannstatt zwischen Bahnhofstraße und Bahnhofsgebäude)

  • Kurpark (Stuttgart-Bad Cannstatt)

  • Bereich am Bismarckturm sowie der Feuerbacher Heide zwischen Straße Am Kräherwald und Anzengruberstraße/Robert-Bosch-Straße

  • Eugensplatz und Eugenstaffel

  • der Bereich innerhalb der Straßen Am Römerkastell, Naststraße, Rommelstraße und Hallschlag (Bereich des Römerkastells)

  • der eingefriedete Bereich rund um die Rotenbergkapelle

* Cityring wird durch folgende Straßen, Wege und Plätze umschlossen: Arnulf-Klett-Platz (einschließlich Klett-Passage unterirdisch), Friedrichstraße, Theodor-Heuss-Straße, Rotebühlplatz (einschließlich City Plaza und Rotebühlpassage unterirdisch), Paulinenstraße, Rupert-MayerPlatz, Vorplatz der Kirche St. Maria, Feinstraße, Österreichischer Platz, Hauptstätter Straße, Charlottenplatz (einschließlich Charlotten-Passage unterirdisch), Konrad-Adenauer-Straße, Gebhard-Müller-Platz, Schillerstraße

Die Regelungen gelten vorerst bis 25. Juni 2021.

Quelle: Stadt Stuttgart

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