NEWS: Neue Stufen des Öffnungsplans

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Sie tritt ab Montag, den 28.06.2021 in Kraft. Die vier definierten Inzidenzstufen sollen dabei wieder mehr Freiheiten bieten.

Wir geben euch einen kurzen Überblick über die aktuellen Bestimmungen (Inzidenz unter 10).

Inzidenzstufe 1 (Inzidenz unter 10)

Kontaktbeschränkungen

  • maximal 25 Personen (ausgenommen sind geimpfte und genesene)

Private Veranstaltungen (Hochzeitsfeiern, Geburtstage etc.)

  • in geschlossenen Räumen maximal 300 Personen

  • keine Maskenpflicht, kein Abstandsgebot

  • Voraussetzung 3G

Öffentliche Veranstaltungen (Konzerte, Flohmarkt, Theater etc.)

  • im Freien maximal 1.500 Personen

  • in geschlossenen Räumen 500 Personen

  • Maskenpflicht

  • Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich

Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Schwimmbäder, Museen etc.)

  • im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkungen der Personenanzahl

  • Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich

Gastronomie

  • ohne besondere Regelungen und ohne Beschränkung der Personenanzahl

  • Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich

Einzelhande

  • ohne besondere Regelungen und ohne Beschränkung der Personenanzahl

  • Hygienekonzept erforderlich

Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Nagelstudio, Massage etc.)

  • wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit 3G

Messen

  • 1 Person je 3 m² oder ohne Beschränkung der Personenanzahl mit 3G

  • Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich

Amateursport

  • ohne besondere Regelungen und ohne Beschränkung der Personenanzahl

Sportveranstaltungen

  • im Freien maximal 1.500 Personen

  • bei über 300 Personen herrscht Maskenpflicht

  • in geschlossenen Räumen maximal 500 Personen

  • oder maximal 30% der Kapazität

  • oder maximal 60% der Kapazität mit 3G

  • Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich

Den gesamten Stufenplan mit allen Inzidenzwerten findest Du hier.

Quelle: Stadt Stuttgart

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