NEWS: Neue Stufen des Öffnungsplans
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Sie tritt ab Montag, den 28.06.2021 in Kraft. Die vier definierten Inzidenzstufen sollen dabei wieder mehr Freiheiten bieten.
Wir geben euch einen kurzen Überblick über die aktuellen Bestimmungen (Inzidenz unter 10).
Inzidenzstufe 1 (Inzidenz unter 10)
Kontaktbeschränkungen
maximal 25 Personen (ausgenommen sind geimpfte und genesene)
Private Veranstaltungen (Hochzeitsfeiern, Geburtstage etc.)
in geschlossenen Räumen maximal 300 Personen
keine Maskenpflicht, kein Abstandsgebot
Voraussetzung 3G
Öffentliche Veranstaltungen (Konzerte, Flohmarkt, Theater etc.)
im Freien maximal 1.500 Personen
in geschlossenen Räumen 500 Personen
Maskenpflicht
Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich
Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Schwimmbäder, Museen etc.)
im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkungen der Personenanzahl
Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich
Gastronomie
ohne besondere Regelungen und ohne Beschränkung der Personenanzahl
Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich
Einzelhande
ohne besondere Regelungen und ohne Beschränkung der Personenanzahl
Hygienekonzept erforderlich
Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Nagelstudio, Massage etc.)
wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit 3G
Messen
1 Person je 3 m² oder ohne Beschränkung der Personenanzahl mit 3G
Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich
Amateursport
ohne besondere Regelungen und ohne Beschränkung der Personenanzahl
Sportveranstaltungen
im Freien maximal 1.500 Personen
bei über 300 Personen herrscht Maskenpflicht
in geschlossenen Räumen maximal 500 Personen
oder maximal 30% der Kapazität
oder maximal 60% der Kapazität mit 3G
Hygienekonzept, Datenerfassung erforderlich
Den gesamten Stufenplan mit allen Inzidenzwerten findest Du hier.
Quelle: Stadt Stuttgart